Gut·schein, gesprochen: [ˈɡuːtˌʃaɪ̯n],
substantiv, maskulin (der)
Rechtliche Bedeutung: Bestätigung über Gegenleistung, Waren- oder Geldwert.
Emotionale Bedeutung: Bestätigung der Zuneigung zum Beschenkten und gleichzeitige Anerkennung deren oder Dessen aussergewöhnlich guten Geschmackes.
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Mit anderen Worten:
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GESCHENKGUTSCHEIN
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